Rechtslage
Wer einen Pop-Up-Store eröffnen möchte, muss sich auch mit der Rechtslage auseinandersetzen. Bei einem Pop-up Store handelt es sich i.d.R. um ein Stehendes Gewerbe. Insofern gelten auch die rechtlichen Vorgaben analog zu einem solchem Gewerbe. Unverzichtbar ist daher die Anmeldung des Gewerbes.
Dein Gewerbe meldest Du bei dem Ordnungsamt an – und auch wieder ab – wo Dein Pop-Up-Store seinen Firmensitz haben wird. Was zu beachten ist und was Du für die Gewerbeanmeldung benötigst, kannst Du bei Deinem Ordnungsamt erfragen.
Wichtig: Achte darauf, dass Du Dein Gewerbe zu Beginn Deiner Tätigkeit anmeldest – also bevor Du Räume anmietest, Waren bestellst oder Angestellte einstellst.
Darüber hinaus sind bestimmte Tätigkeiten erlaubnispflichtig, wie beispielsweise der Ausschank von alkoholischen Getränken. Auch hier berät Dich das Ordnungsamt.
Wenn es noch Unklarheiten und Unsicherheiten gibt, was die Rechtslage betrifft, gibt es weitere Informationen und Unterstützung neben dem Ordnungsamt auch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).






